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Einreise und Grenzübertritt
 
Einreise und Grenzübertritt
Grenzübergänge im Gebiet Hrodna

Das Gebiet Hrodna liegt an der EU-Außengrenze zu Polen und Litauen. Hrodna ist ca. 20 km von der polnischen Grenze und ca. 30 km von der litauischen Grenze entfernt. Bis nach Białystok (Polen) sind es ca. 80 km, bis nach Druskininkai ca. 30 km, bis nach Vilnius und Kaunas jeweils ca. 180 km, bis nach Minsk ist es mit ca. 270 km ungefähr so weit wie bis nach Warschau.
Das Hrodnaer Gebiet hat vier Grenzübergänge für den internationalen Personen- und Fahrzeugverkehr:

-    Berastavica/Pahraničny (BY) / Bobrowniki (PL), Richtung Białystok (Polen)
-    Bruzhi (BY) / Kuźnica (PL), Richtung Białystok (Polen)
-    Pryvalka (BY) / Raigardas (LT), nördlich von Hrodna, Richtung Druskininkai (Litauen)
-    Benjakoni (BY) / Šalčininkai (LT), Rajon Voranava, nördlich von Lida, Richtung Vilnius

Migrationskarte

Bei der Einreise müssen Reisende aus dem Ausland eine sogenannte Migrationskarte ausfüllen, die man im Flugzeug, Zug oder Bus kostenlos oder direkt bei den Grenzbeamten erhält und die aus zwei Teilen besteht, Teil A und Teil B. Teil A wird gleich bei der Einreise den zuständigen Grenzbeamten ausgehändigt. Teil B mit Einreisevermerk muss unbedingt aufbewahrt und bei der Ausreise dem belarussischen Grenzschutzbeamten zurückgegeben werden. Bei Verlust der Migrationskarte während des Aufenthalts sollte man sich sofort an die nächstgelegene belarussische Ausländerbehörde („Migrationsbehörde“) wenden, wo ein Duplikat der Migrationskarte ausgestellt werden kann. Die Migrationskarte ist zweisprachig (russisch/englisch).

Zollkontrolle

Die Pass- und die Zollkontrolle erfolgen bei Bus- und Zugreisen meist gleichzeitig, so dass man als Reisender das Gefühl bekommt, dass es sich um einen einzelnen Vorgang handelt. Man wird i. d. R. nur nach Alkoholika oder Tabakwaren gefragt, ggf. muss man auch einen Blick in Koffer oder Rucksack ermöglichen. Gegenstände des persönlichen Bedarfs kann man problemlos einführen, maximal jedoch pro Person 35 kg. Ansonsten gelten folgende Einfuhrbeschränkungen: Spirituosen (einschl. Bier und Wein) maximal 2 l pro (volljährige) Person; maximal 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak; Bargeld: maximal 10000 € oder US-$.

Grenzübertritt mit dem eigenen Fahrzeug

Sobald man auf belarussischer Seite angekommen ist, bekommt jeder Reisende sowohl die Migrationskarte ausgehändigt als auch einen Zettel, der bei den nun folgenden Kontrollen (Pass- und Zollkontrolle) gestempelt wird. Am besten man füllt die Migrationskarte sofort aus.
Es gibt einen roten und einen grünen „Kanal“. Fahrzeuge mit ausländischen KfZ-Kennzeichen müssen den roten Kanal benutzen.
Belarussische Grenz- und Zollbeamte sind zwar nicht immer freundlich, aber meistens korrekt. Manchmal muss man einfach längere Wartezeiten in Kauf nehmen, bis sich jemand dazu herablässt, die Reisenden abzufertigen. Diese sprechen übrigens meisten nur ein rudimentäres Englisch, von Deutschkenntnissen ganz zu schweigen.
Im Grenzbereich sind das Fotografieren und die Aufnahme von Filmmaterial verboten.

Was nun kommt, klingt furchtbar kompliziert, ist aber ganz einfach, wenn man es einmal gemacht hat. Außerdem trifft man an der Grenze viele erfahrene „Leidensgenossen“, vor allem Belarussen, Polen und Litauer, die sehr hilfsbereit sind und gerne Tipps geben.

1. Schritt: Passkontrolle

Im Grenzbereich muss man zunächst die Passkontrolle durchlaufen; vorzulegende Unterlagen: Reisepässe des Fahrers und aller Mitfahrer; Fahrzeugschein; Migrationskarte(n). Alle Mitreisenden müssen sich dem Grenzbeamten zeigen. Hier bekommt man den ersten Stempel.

2. Schritt: Zollkontrolle

Man fährt ein paar Meter weiter. Das Fahrzeug wird kontrolliert, der Kofferraum ist zu öffnen, ggf. muss man auch einen Blick in das Gepäck gewähren. Vorzulegende Dokumente: Reisepass des Fahrers, Fahrzeugschein, Grüne Versicherungskarte, zwei ausgefüllte Zollerklärungen (das entsprechende Formular, nur russisch, bekommt man erst hier). Wichtig bei der Zollerklärung sind die Angaben zum Fahrzeug (Kfz-Nummer, Fahrgestellnummer usw.).
Man bekommt eine gestempelte Zollerklärung zurück, das sog. Dokument über die „vorübergehende Einfuhr“ des Fahrzeugs, welches bei Autofahrten im Land immer mitzuführen ist!
Hier bekommt man den zweiten Stempel.

Das Fahrzeug kann für max. drei Monate eingeführt werden (Verlängerung möglich), eine Verzollung des Fahrzeugs ist nicht nötig!

Für den Aufenthalt in der Republik Belarus ist darauf zu achten, dass nur der Fahrzeughalter sein Fahrzeug lenken darf (also keine dritte Person ans Steuer lassen!) und dass die „vorübergehende Einfuhr“ nur drei Monate gültig ist. Wer gegen eine dieser beiden Regeln verstößt, muss damit rechnen, dass sein Auto konfisziert wird.

3. Schritt: Einreise

Man verlässt den Grenzbereich und gibt den Zettel mit den zwei Stempeln am nächsten „Schlagbaum“ ab. Sie dürfen in das Land einreisen. Herzlich willkommen!

Ausreise

Bei der Ausreise müssen dieselben Prozeduren durchgemacht werden, jedoch in umgekehrter Reihenfolge (erst Zoll-, dann Passkontrolle). Teil B der Migrationskarte wird eingezogen. Bei der Zollkontrolle müssen eventuelle Bußgelder (insbesondere bei Mautverstößen) beglichen werden – ansonsten keine Ausreise! Da an der Grenze nicht mehr die Möglichkeit besteht, Widerspruch einzulegen, empfehlen wir, solche Dinge gleich vor Ort zu regeln und ggf. den Bußgeldbetrag direkt vor Ort zu entrichten.
28-06-2015
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